1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VGH München: Darlegungsanforderungen, Bezugnahme auf Parteivorbringen, Ruhestandsversetzung nach Vollendung des 64. Lebensjahres, Versorgungsabschlag, Dienstzeit von 45 Jahren, Berücksichtigung von Studienzeiten bis zu drei Jahren, Zeitliche Überschneidung von praktischer Ausbildung und Studienzeit, Einmalige Berücksichtigung von sich überschneidenden Zeiten, Versorgungsauskunft
Beschluss vom 30.07.2025 – 3 ZB 24.1984